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Gesellschaftsrecht
Sie möchten eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, einen Verein oder eine Stiftung gründen? Mit einem solchen Vorhaben werden oftmals große finanzielle Wagnisse eingegangen. Aus diesem Grunde ist eine gründliche vertragliche Regelung sämtlicher Angelegenheiten bereits vor Aufnahme des Geschäftsbetriebes unverzichtbar. Wir beraten Sie gerne und erarbeiten mit Ihnen Verträge, die Ihnen den Weg zum unternehmerischen Erfolg mit erleichtern können.
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Ebenso steht Ihnen die Kanzlei beyer + herzog bei Fragen betreffend die Unternehmensnachfolge und -auflösung sowie beim Unternehmenskauf und allen weiteren gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten gerne beratend zur Seite.
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