Rechtsanwälte Beyer und Herzog, Bad Griesbach im Rottal, Rechtsanwalt
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Kosten


Falls Sie nur an einer ersten, groben juristischen Einschätzung und Bewertung Ihres rechtlichen Anliegens interessiert sind, bieten wir Ihnen gerne eine Erstberatung zum Festpreis an. Dies soll Ihnen ohne einen sofortigen enormen finanziellen Aufwand die Möglichkeit geben sich zu überlegen, ob eine weitere Rechtsverfolgung aus Ihrer Sicht überhaupt lohnend ist.

Im weiteren Verlauf werden die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Deren Höhe richtet sich dabei nach dem jeweiligen Gegenstands- oder Streitwert Ihres Anliegens sowie danach, ob es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt oder nicht.
Außergerichtlich besteht auch die Möglichkeit von Vergütungsvereinbarungen auf Stundenbasis oder auf pauschaler Grundlage.

Für genauere Informationen sprechen Sie uns an!

Uns ist wichtig, dass Sie über die Kosten, die durch eine unserseitige außergerichtliche Rechtsberatung oder Prozessvertretung auf Sie zukommen werden, stets gut informiert sind. Deswegen möchten wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin so früh wie möglich die ungefähr zu erwartenden Kosten mitteilen und werden Sie während der gesamten Mandatierung gerne auf dem aktuellen Kostenstand halten.

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